Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ATK-TaunusKran GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf, die Vermietung und die Vermietung mit Bedienpersonal von Kranen sowie Spezialgeräten für die Glasscheibenmontage durch die ATK-TaunusKran GmbH (nachfolgend „ATK-TaunusKran“ genannt).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ATK-TaunusKran stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Mietbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ein Verbraucher im Sinne dieser AGB ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist: ATK-TaunusKran GmbH, Oberste Gärten 23, 61350 Bad Homburg
Handelsregister:
HRB: 13684
Vertreten durch die Geschäftsführung:
Sergej Avercenko
3. Vertragsschluss
Angebote von ATK-TaunusKran sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung durch ATK-TaunusKran zustande.
Ein Vertrag kommt auch durch die elektronische Bestätigung des Auftrags durch ATK-TaunusKran zustande.
4. Leistungen
Verkauf: ATK-TaunusKran verkauft Krananlagen und Spezialgeräte gemäß den vereinbarten Spezifikationen.
Vermietung: ATK-TaunusKran vermietet Krananlagen und Spezialgeräte zur eigenverantwortlichen Nutzung durch den Kunden.
Vermietung mit Personal: ATK-TaunusKran stellt dem Kunden Krananlagen und Spezialgeräte inklusive Bedienpersonal für Montageeinsätze, insbesondere für die Montage von Glasscheiben, zur Verfügung.
ATK-TaunusKran ist für die Funktionsfähigkeit der Geräte und Maschinen verantwortlich, insbesondere bei der Vermietung mit Personal.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Geräte pfleglich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck einzusetzen.
Der Kunde hat notwendige Genehmigungen für den Einsatz vor Ort rechtzeitig einzuholen.
Bei Vermietung ohne Personal trägt der Kunde die Verantwortung für Betriebssicherheit und Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
Nach Beendigung des Einsatzes ist die Freimeldung des Geräts an ATK-TaunusKran zwingend erforderlich!
Bei Vermietung mit Personal bleibt die Weisungsbefugnis gegenüber dem Bedienpersonal ausschließlich bei ATK-TaunusKran.
Der Kunde verpflichtet sich, für alle relevanten Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Diebstahlversicherung) auf eigene Kosten zu sorgen, falls diese nicht durch ATK-TaunusKran bereitgestellt werden.
5.2 Untersuchung des Mietgegenstands:
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe sorgfältig zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden.
Mängel, die bei der Übergabe erkennbar sind und den vorgesehenen Einsatz des Mietgegenstands nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen, sind von späteren Mängelanzeigen ausgeschlossen, sofern sie nicht unverzüglich gemeldet werden. Alle anderen Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich dem Vermieter mitzuteilen.
5.3 Hinweis für Selbstabholer:
Der Mieter (Selbstabholer) haftet ab Übernahme bis Rücklieferung des Mietgeräts für etwaige Schäden (einschließlich Transport-, Be- und Entladeschäden) oder Diebstahl.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in betriebsfähigem Zustand zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten. Bei Eigentransport ist darauf zu achten, dass die Nutzlast (Anhängerlast) des Fahrzeugs ausreichend ist und die Ladung korrekt gesichert wird.
5.4 Führungsberechtigung
Der Mietgegenstand darf nur durch Mitarbeiter des Mieters geführt und bedient werden. Der Mieter tritt gegenüber dem Vermieter für das Verschulden seiner Mitarbeiter genauso ein wie für eigenes Verschulden.
Wird der Mietgegenstand mit Bedienpersonal vermietet, so darf er nur vom Bedienpersonal geführt und bedient werden. Das Bedienpersonal darf nicht zu anderen Arbeiten als dem Führen und Bedienen des Mietgegenstandes eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienpersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Personal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.
5.5 Abstellen des Mietgegenstandes
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand, sofern er nicht in Gebrauch ist, nach Möglichkeit sicher zu verschließen. Beim Verlassen des Mietgegenstandes sind die Fahrzeugschlüssel abzuziehen, die Fahrzeugpapiere zu entnehmen und diese sicher und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Der Mietgegenstand muss zudem durch geeignete Maßnahmen wie Feststellbremse oder Keile gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert werden.
Etwaige gesetzliche Vorschriften zum Abstellen von Fahrzeugen und Baumaschinen sind davon unberührt und bleiben weiterhin in Kraft.
5.6 Diebstahl und Schadensfall
Im Falle eines Diebstahls des Mietgegenstandes oder seines Zubehörs hat der Mieter diesen unverzüglich der Polizei zu melden und Fahrzeugschlüssel sowie Papiere an den Vermieter zurückzugeben.
Unfälle oder Beschädigungen des Mietgegenstandes sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden, mit Angabe des Schadenshergangs, möglicher Zeugen und Bildern. Der Mieter muss alle Maßnahmen zur Schadensminderung und Beweissicherung ergreifen.
Der Mieter hat den Vermieter bei der Aufklärung des Vorfalls zu unterstützen, z. B. durch Zeugenbenennung oder Fotos.
Bei Pannen muss der Mieter den Vermieter sofort benachrichtigen und den Anweisungen folgen.
Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht rechtzeitig nach, haftet er für den entstandenen Schaden.
6. Mietzeit, Sicherheitsabtretung
Die Miete basiert auf einer Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden pro Tag (Montag bis Freitag). Zusätzliche Arbeitsstunden und Wochenendarbeiten werden gesondert berechnet.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu zahlen.
Der Mieter darf nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Der Mieter tritt Forderungen aus dem Mietverhältnis zur Sicherheit an den Vermieter ab, bis zur Höhe des Mietzinses abzüglich einer Kaution.
Der Mieter bleibt ermächtigt, Forderungen einzuziehen, es sei denn, er gerät in Zahlungsverzug oder es treten Leistungsfähigkeitseinbußen auf. Der Vermieter kann dann die Forderungen einziehen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen des Vermieters um mehr als 10 %, kann der Mieter die Freigabe von Sicherheiten verlangen.
7. Nutzung, Pflege, Reparatur und Wartung des Mietgegenstands
Der Vermieter schließt die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB aus. Mängel des Mietgegenstands sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter hat Gelegenheit, den Mangel zu beheben. Schadensersatzansprüche des Mieters bestehen nur, wenn der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug gerät oder den Mangel zu vertreten hat. Die Haftung des Vermieters ist im Schadensfall auf den Mietzins begrenzt, ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Mietgegenstand darf nur gemäß den verkehrsüblichen und vertraglich vereinbarten Bedingungen genutzt werden. Der Mieter hat den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand während der Mietdauer ordnungsgemäß zu behandeln und alle relevanten Vorschriften, Gesetze und technischen Normen zu beachten, insbesondere Straßenverkehrs-, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt.
Der Mieter muss die regelmäßige Wartung und Pflege des Mietgegenstands auf eigene Kosten durchführen, einschließlich Kontrolle von Öl-, Wasserstand, Reifendruck und Betriebsflüssigkeiten. Die anfallenden Kosten trägt der Mieter.
Der Mieter hat den Vermieter rechtzeitig über Inspektions- und Reparaturbedarfe laut Bedienungsanleitung zu informieren. Reparaturen und Inspektionen sind vom Vermieter durchzuführen, wobei der Mieter nur dann Anspruch auf Kostenübernahme hat, wenn er nachweislich alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat. Eigenreparaturen oder Beauftragungen Dritter bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Der Vermieter hat das Recht, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und auf Wunsch durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter hat dies zu ermöglichen und zu erleichtern. Die Kosten für diese Untersuchung trägt der Vermieter.
Falls Mitarbeiter des Vermieters bei der Bedienung des Mietgegenstandes eingesetzt werden, kann der Vermieter den Einsatz von Personal bis zu 12 Stunden vor dem geplanten Termin absagen. Eine solche Absage führt nicht zu Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüchen des Mieters.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise gemäß schriftlicher Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist ATK-TaunusKran berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
Preisanpassungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen der Mehrwertsteuer oder anderen relevanten Faktoren sind vorbehalten.
9. Eigentumsvorbehalt
Beim Verkauf bleiben gelieferte Geräte bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von ATK-TaunusKran.
Veräußert der Kunde die Ware vor vollständiger Bezahlung weiter, tritt er bereits jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung an ATK-TaunusKran ab.
Der Kunde verpflichtet sich, den Eigentumsvorbehalt in den Verträgen mit seinen Abnehmern aufzunehmen.
10. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer ergibt sich aus dem Vertrag.
Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ATK-TaunusKran.
Nach Ablauf der Mietdauer sind die gemieteten Geräte unverzüglich und im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, hat der Kunde zu ersetzen.
Der Kunde hat die Geräte und Maschinen vollständig, einschließlich sämtlicher Zubehörteile, zurückzugeben.
11. Haftung und Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer der Miete eine ausreichende Versicherung gegen Schäden, Diebstahl und Verlust abzuschließen.
ATK-TaunusKran haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Kunde verpflichtet sich, ATK-TaunusKran bei Schadensfällen sofort zu benachrichtigen, um eine Schadenminderung sicherzustellen.
Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die beim Abnehmen der Gläser vom Glasbock, aus der Glaskiste oder ähnlichen Vorrichtungen entstehen, insbesondere infolge unsachgemäßer Lagerung oder Handhabung sowie durch Fehler des Auftraggebers oder von diesen beauftragten Personen.
Ebenfalls wird keine Haftung für etwaige Abdrücke durch Vakuumsaugknöpfe übernommen. Beschichtete Gläser, insbesondere deren Angriffsseite(n), sind ausdrücklich vom Auftraggeber mitzuteilen
Eine Haftung bei Datenverlust und indirekten Schäden ausgeschlossen wird (falls relevant).
12. Einsatzbedingungen bei Vermietung mit Personal
Bei Vermietung mit Personal wird das Personal ausschließlich zur Bedienung der Geräte eingesetzt.
Das Bedienpersonal bleibt in jedem Fall Arbeitnehmer von ATK-TaunusKran und handelt nicht auf Weisung des Mieters.
Der Kunde trägt die Verantwortung für eine sichere Baustellenumgebung sowie für die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Kunde sorgt dafür, dass das Bedienpersonal auf der Baustelle in einem sicheren Arbeitsumfeld tätig ist.
13. Rücktritt und Stornierung
13.1. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann von einem Vertrag über den Kauf oder die Miete von Geräten grundsätzlich zurücktreten, wenn dies mit ATK-TaunusKran im Vorfeld schriftlich vereinbart wurde.
Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks) kann der Kunde ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
13.2. Stornogebühren
Verkauf: Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag nach Lieferung der Ware kann ATK-TaunusKran eine Rücknahmegebühr verlangen, die 10% des Kaufpreises beträgt. Darüberhinausgehende Kosten (z.B. Rücktransport oder Wiederaufbereitung) trägt der Kunde.
Vermietung ohne Personal:
Bei der Stornierung eines Mietvertrags für Krananlagen oder Spezialgeräte vor dem vereinbarten Mietbeginn gelten folgende Bedingungen:
- Erfolgt der Rücktritt weniger als 5 Tage vor Mietbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 50 % des Mietpreises.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 12 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 100 % des Mietpreises.
- Erfolgt die Stornierung erst am Einsatzort, werden zusätzlich entstandene Kosten, wie Ein- und Abfahrt, Mautgebühren usw., in Rechnung gestellt.
Vermietung mit Personal:
Bei der Stornierung einer Mietanfrage für Krananlagen oder Spezialgeräte mit Personal gelten folgende Bedingungen:
- Erfolgt die Stornierung weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Mietpreises an.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 50 % des Mietpreises.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 12 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 100 % des Mietpreises.
- Erfolgt die Stornierung erst am Einsatzort, werden alle im Vertrag vereinbarten Beträge, einschließlich der vereinbarten „mindestens Stunden vor Ort“, als Stornogebühr in Rechnung gestellt.
13.3. Rücktritt durch ATK-TaunusKran
ATK-TaunusKran kann von einem Vertrag zurücktreten, wenn die Erbringung der vertraglichen Leistung aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Lieferprobleme oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht möglich ist.
In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und erhält eine vollständige Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, es sei denn, der Kunde hat auf eine Ersatzleistung verzichtet.
13.4. Unzumutbarkeit der Leistungserbringung
Sollte der Kunde nach Vertragsabschluss eine Änderung oder Anpassung der vereinbarten Leistung verlangen (z.B. in Bezug auf den Einsatz von Personal oder die Dauer der Miete), die von ATK-TaunusKran als unzumutbar angesehen wird, ist ATK-
TaunusKran berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall hat der Kunde die bereits erbrachten Leistungen sowie etwaige entstandene Kosten zu tragen.
14. Gefahrübergang und Verwendungsrisiko
Der Kunde trägt das Gefahrübergang und Verwendungsrisiko für alle Geräte und Maschinen, die im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung (mit oder ohne Personal) bereitgestellt werden.
ATK-TaunusKran übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unzulässige Modifikationen oder den Einsatz der Geräte außerhalb der vertraglich festgelegten Nutzung entstehen.
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Geräte ausschließlich in einer sicheren und geeigneten Umgebung betrieben werden, die den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht.
Bei Vermietung mit Personal übernimmt der Kunde das Risiko für die Verwendung der Geräte auf der Baustelle, es sei denn, der Schaden resultiert aus einem Fehler oder einer Fahrlässigkeit des bereitgestellten Personals von ATK-TaunusKran.
15. Technische Angaben des Bestellers
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bestellung bzw. Mietanfrage vollständige und korrekte technische Angaben zu den zu vermietenden oder zu kaufenden Geräten zu machen.
Dies umfasst insbesondere Angaben zu den geplanten Einsatzbedingungen, dem Einsatzort, etwaigen besonderen Anforderungen und dem vorgesehenen Verwendungszweck.
ATK-TaunusKran haftet nicht für Schäden, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter technischer Angaben des Kunden entstehen.
Sollte der Kunde nach Vertragsabschluss feststellen, dass sich die Einsatzbedingungen oder Anforderungen ändern, ist ATK-TaunusKran unverzüglich zu informieren, damit eine mögliche Anpassung der Geräte oder Leistungen geprüft werden kann.
Die Verantwortung für die Richtigkeit der vom Kunden gemachten technischen Angaben liegt vollständig beim Kunden.
16. Änderungen der AGB
ATK-TaunusKran behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Wird der Änderung nicht widersprochen, gelten die neuen Bedingungen als vereinbart.
17. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von ATK-TaunusKran zu entnehmen, abrufbar unter https://www.taunuskran.de/datenschutzerklärung
18. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ATK-TaunusKran GmbH (sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist).
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2025