Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ATK-TaunusKran GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf, die Vermietung sowie die Vermietung einschließlich Bedienpersonals von Krananlagen und Spezialgeräten für die Glasscheibenmontage.
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist: ATK-TaunusKran GmbH, Oberste Gärten 23, 61350 Bad Homburg
Handelsregister:
HRB: 13684
Vertreten durch die Geschäftsführung:
Sergej Avercenko
3. Vertragsschluss
Angebote von ATK-TaunusKran GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) seitens der ATK-TaunusKran GmbH oder durch erkennbare Leistungserbringung zustande.
4. Leistungen
Verkauf: ATK-TaunusKran GmbH verkauft Krananlagen und Spezialgeräte gemäß den vereinbarten Spezifikationen.
Vermietung: ATK-TaunusKran GmbH vermietet Krananlagen und Spezialgeräte zur eigenverantwortlichen Nutzung durch den Kunden.
Vermietung mit Personal: ATK-TaunusKran GmbH stellt dem Kunden Krananlagen und Spezialgeräte inklusive Bedienpersonal für Montageeinsätze, insbesondere für die Montage von Glasscheiben, zur Verfügung.
ATK-TaunusKran GmbH gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Geräte bei Übergabe. Bei Vermietung mit Personal trägt ATK-TaunusKran GmbH zusätzlich die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Geräte durch das eigene Bedienpersonal.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Allgemeine Pflichten:
Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Geräte pfleglich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck einzusetzen.
Der Mieter haftet ab Übergabe des Mietgegenstands bis zur Rückgabe für Verlust, Diebstahl oder Schäden, es sei denn, diese wurden durch den Vermieter zu vertreten.
Der Mieter verpflichtet sich, für alle relevanten Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Diebstahlversicherung) auf eigene Kosten zu sorgen, falls diese nicht durch ATK-TaunusKran GmbH bereitgestellt werden.
Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterzugeben, insbesondere ihn zu vermieten, zu verleihen oder sonst Dritten zur Nutzung zu überlassen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe zwischen 1.000 € und 5.000 € zu zahlen. Die Höhe wird von der ATK-TaunusKran GmbH nach billigem Ermessen bestimmt (§ 315 BGB).
Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schaden angerechnet.
5.2. Zugang und Genehmigungen:
Der Kunde trägt die Verantwortung für notwendige behördliche Genehmigungen, Absperrungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3. Besondere Pflichten bei Vermietung ohne Personal:
Bei Vermietung ohne Personal trägt der Kunde die Verantwortung für Betriebssicherheit und Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Miete ohne Bedienpersonal ist der Kunde verpflichtet,
- die Geräte ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
- alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften (UVV), einzuhalten,
- die Bedienung nur durch hierfür ausgebildetes Fachpersonal durchzuführen,
- die Mietsache vor Überbeanspruchung und Schäden zu schützen,
- regelmäßig Wartungen gemäß Herstellerangaben durchzuführen, soweit nicht anders vereinbart.
Die Mietzeit gilt erst mit schriftlicher Abmeldung mindestens 1 Tag vor Mietende und telefonischer Freimeldung (Tel. +491522-272 3333) als beendet!
5.4. Pflichten bei Vermietung mit Personal
Bei Vermietung mit Personal bleibt die Weisungsbefugnis gegenüber dem Bedienpersonal ausschließlich bei ATK-TaunusKran GmbH.
Bei Vermietung mit Personal stellt der Kunde sicher, dass:
- die Einsatzbedingungen mit der ATK-TaunusKran GmbH abgestimmt sind,
- die Arbeitsstelle gefahrlos betreten und befahren werden kann,
- das Bedienpersonal nicht durch Dritte Weisungen erhält und in seiner Arbeit nicht behindert wird.
5.5. Untersuchung des Mietgegenstands:
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe sorgfältig zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden.
Mängel, die bei der Übergabe erkennbar sind und den vorgesehenen Einsatz des Mietgegenstands nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen, sind von späteren Mängelanzeigen ausgeschlossen, sofern sie nicht unverzüglich gemeldet werden.
Nicht offensichtliche Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich dem Vermieter mitzuteilen.
5.6. Hinweis für Selbstabholer:
Der Mieter (Selbstabholer) haftet ab Übernahme bis Rücklieferung des Mietgeräts für etwaige Schäden (einschließlich Transport-, Be- und Entladeschäden) oder Diebstahl.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in betriebsfähigem Zustand zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten. Bei Eigentransport ist darauf zu achten, dass die Nutzlast (Anhängerlast) des Fahrzeugs ausreichend ist.
Der Selbstabholer ist verantwortlich für die Ladungssicherung gemäß § 22 StVO.
5.7. Führungsberechtigung:
Der Mietgegenstand darf nur durch Mitarbeiter des Mieters geführt und bedient werden. Der Mieter tritt gegenüber dem Vermieter für das Verschulden seiner Mitarbeiter genauso ein wie für eigenes Verschulden.
Der Mietgegenstand darf nur von entsprechend eingewiesenem Personal des Mieters bedient werden. Bei Vermietung mit Personal ist ausschließlich das vom Vermieter gestellte Bedienpersonal berechtigt.
Das Bedienpersonal darf nicht zu anderen Arbeiten als dem Führen und Bedienen des Mietgegenstandes eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienpersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Personal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.
5.8. Abstellen des Mietgegenstandes:
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand, sofern er nicht in Gebrauch ist, nach Möglichkeit sicher zu verschließen. Beim Verlassen des Mietgegenstandes sind die Fahrzeugschlüssel abzuziehen, die Fahrzeugpapiere zu entnehmen und diese sicher und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Der Mietgegenstand muss zudem durch geeignete Maßnahmen wie Feststellbremse oder Keile gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert werden.
Etwaige gesetzliche Vorschriften zum Abstellen von Fahrzeugen und Baumaschinen sind davon unberührt und bleiben weiterhin in Kraft.
5.9. Diebstahl und Schadensfall:
Im Falle eines Diebstahls des Mietgegenstandes oder seines Zubehörs hat der Mieter diesen unverzüglich der Polizei zu melden und Fahrzeugschlüssel sowie Papiere an den Vermieter zurückzugeben.
Unfälle oder Beschädigungen des Mietgegenstandes sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden, mit Angabe des Schadenshergangs, möglicher Zeugen und Bildern. Der Mieter muss alle Maßnahmen zur Schadensminderung und Beweissicherung ergreifen.
Der Mieter hat den Vermieter bei der Aufklärung des Vorfalls zu unterstützen, z. B. durch Zeugenbenennung oder Fotos.
Bei Pannen muss der Mieter den Vermieter sofort benachrichtigen und den Anweisungen folgen.
Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht rechtzeitig nach, haftet er für den entstandenen Schaden.
6. Mietdauer und Rückgabe, Sicherheitsabtretung
Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ATK-TaunusKran GmbH anerkannt sind.
Der Mieter tritt dem Vermieter zur Sicherung der Mietforderung Forderungen aus dem Mietverhältnis in Höhe des offenen Mietzinses insbesondere Versicherungsansprüche oder Ansprüche gegenüber Dritten aus Schadensfällen (abzüglich etwaiger Kaution) ab. Der Mieter bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug gerät oder Zahlungsschwierigkeiten vorliegen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen des Vermieters um mehr als 10 %, kann der Mieter die Freigabe von Sicherheiten verlangen
6.1. Beginn und Ende der Mietzeit:
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Bereitstellungszeitpunkt bzw. mit Übergabe der Mietsache.
Sie endet mit dem vertragsgemäßen Eingang der vollständig geräumten, unbeschädigten Mietsache an dem vereinbarten Rückgabeort oder – sofern vereinbart – mit der Abholung durch die ATK-TaunusKran GmbH.
Die Miete basiert auf einer Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden pro Tag (Montag bis Freitag). Zusätzliche Arbeitsstunden und Wochenendarbeiten werden gesondert berechnet.
6.2. Verlängerung:
Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der ATK-TaunusKran GmbH.
6.3. Rückgabepflichten:
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gereinigt, in vertragsgemäßem Zustand und vollständig (einschließlich Zubehör) zurückzugeben.
Etwaige Schäden oder Mängel sind der ATK-TaunusKran GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, hat der Kunde zu ersetzen.
6.4. Verspätete Rückgabe:
Bei verspäteter Rückgabe ist die ATK-TaunusKran GmbH berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete sowie darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen.
Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
7. Nutzung, Pflege, Reparatur und Wartung des Mietgegenstands
Der Vermieter schließt die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB aus, soweit gesetzlich zulässig. Mängel des Mietgegenstands sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter hat Gelegenheit, den Mangel zu beheben. Schadensersatzansprüche des Mieters bestehen nur, wenn der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug gerät oder den Mangel zu vertreten hat. Die Haftung des Vermieters ist im Schadensfall auf den Mietzins begrenzt, ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Mietgegenstand darf nur gemäß den verkehrsüblichen und vertraglich vereinbarten Bedingungen genutzt werden. Der Mieter hat den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand während der Mietdauer ordnungsgemäß zu behandeln und alle relevanten Vorschriften, Gesetze und technischen Normen zu beachten, insbesondere Straßenverkehrs-, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen. Die Nutzung unter Einfluss berauschender Mittel ist untersagt.
Der Mieter muss die regelmäßige Wartung und Pflege des Mietgegenstands auf eigene Kosten durchführen, einschließlich Kontrolle von Öl-, Wasserstand, Reifendruck und Betriebsflüssigkeiten. Die anfallenden Kosten trägt der Mieter.
Der Mieter hat den Vermieter rechtzeitig über Inspektions- und Reparaturbedarfe laut Bedienungsanleitung zu informieren. Reparaturen und Inspektionen sind vom Vermieter durchzuführen, wobei der Mieter nur dann Anspruch auf Kostenübernahme hat, wenn er nachweislich alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat.
Der Mieter darf Dritte mit Wartung oder Reparaturen nur mit vorheriger, ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters beauftragen.
Der Vermieter hat das Recht, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und auf Wunsch durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter hat dies zu ermöglichen und zu erleichtern. Die Kosten für diese Untersuchung trägt der Vermieter.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1. Preise:
Es gelten die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Diese verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Nebenkosten (Transport, Versicherung, Aufbau etc.), sofern nicht anders vereinbart.
Preisanpassungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen der Mehrwertsteuer oder anderen relevanten Faktoren sind vorbehalten.
8.2. Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, bei Neukunden Vorkasse zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist die ATK-TaunusKran GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie etwaige Mahnkosten zu verlangen.
Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
8.3. Aufrechnung / Zurückbehaltung:
Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der ATK-TaunusKran GmbH anerkannt sind.
9. Eigentumsvorbehalt
Beim Verkauf bleiben gelieferte Geräte bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von ATK-TaunusKran GmbH.
Veräußert der Kunde die Ware vor vollständiger Bezahlung weiter, tritt er bereits jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung an ATK-TaunusKran GmbH ab.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
10. Haftung und Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer der Miete eine ausreichende Versicherung gegen Schäden, Diebstahl und Verlust abzuschließen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die ATK-TaunusKran GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Der Kunde verpflichtet sich, ATK-TaunusKran GmbH bei Schadensfällen sofort zu benachrichtigen, um eine Schadenminderung sicherzustellen.
Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die beim Abnehmen der Gläser vom Glasbock, aus der Glaskiste oder ähnlichen Vorrichtungen entstehen, insbesondere infolge unsachgemäßer Lagerung oder Handhabung sowie durch Fehler des Auftraggebers oder von diesen beauftragten Personen.
Ebenfalls wird keine Haftung für etwaige Abdrücke durch Vakuumsaugknöpfe übernommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ATK-TaunusKran GmbH vorab über beschichtete Gläser und deren empfindliche Angriffsseite(n) zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, ATK-TaunusKran GmbH vor Beginn des Einsatzes über besondere Empfindlichkeiten des Materials oder technische Besonderheiten zu informieren.
Eine Haftung für Datenverluste oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen – es sei denn, gesetzlich zwingend (z. B. Produkthaftungsgesetz, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit).
Der Kunde trägt das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Mietsache ab Übergabe, sofern nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der ATK-TaunusKran GmbH verursacht.
11. Einsatzbedingungen bei Vermietung mit Personal
Wird der Mietgegenstand mit Bedienpersonal vermietet, ist das Personal ausschließlich zur Bedienung des Mietgeräts im Rahmen der vereinbarten Leistung verpflichtet.
Das Personal bleibt weisungsgebunden gegenüber der ATK-TaunusKran GmbH; der Kunde trägt jedoch die Verantwortung für die sachgemäßen Einsatzbedingungen (z. B. Baustellensicherheit, Bodenbeschaffenheit, Witterung, Verkehrsabsicherung).
Der Kunde haftet für Schäden, die aus unsachgemäßen Anweisungen oder gefährlichen Einsatzbedingungen entstehen, die nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden.
Falls Mitarbeiter des Vermieters bei der Bedienung des Mietgegenstandes eingesetzt werden, kann der Vermieter den Einsatz von Personal bis zu 12 Stunden vor dem geplanten Termin absagen. Eine solche Absage führt nicht zu Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüchen des Mieters.
12. Rücktritt und Stornierung
12.1. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann von einem Vertrag über den Kauf oder die Miete von Geräten grundsätzlich zurücktreten, wenn dies mit ATK-TaunusKran GmbH im Vorfeld schriftlich vereinbart wurde.
Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks) kann der Kunde ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
12.2. Stornogebühren
Verkauf: Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag nach Lieferung der Ware kann ATK-TaunusKran GmbH eine Rücknahmegebühr verlangen, die 10% des Kaufpreises beträgt. Darüberhinausgehende Kosten (z.B. Rücktransport oder Wiederaufbereitung) trägt der Kunde.
Vermietung ohne Personal:
Bei der Stornierung eines Mietvertrags für Krananlagen oder Spezialgeräte vor dem vereinbarten Mietbeginn gelten folgende Bedingungen:
- Erfolgt der Rücktritt weniger als 5 Tage vor Mietbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 50 % des Mietpreises.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 12 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 100 % des Mietpreises.
- Erfolgt die Stornierung erst am Einsatzort, werden zusätzlich entstandene Kosten, wie Ein- und Abfahrt, Mautgebühren usw., in Rechnung gestellt.
Vermietung mit Personal:
Bei der Stornierung einer Mietanfrage für Krananlagen oder Spezialgeräte mit Personal gelten folgende Bedingungen:
- Erfolgt die Stornierung weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Mietpreises an.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 50 % des Mietpreises.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 12 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Stornogebühr 100 % des Mietpreises.
- Erfolgt die Stornierung erst am Einsatzort, werden alle im Vertrag vereinbarten Beträge, einschließlich der vereinbarten „mindestens Stunden vor Ort“, als Stornogebühr in Rechnung gestellt.
Im Falle einer kurzfristigen Stornierung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit oder behördliche Anordnung) kann der Vermieter die Vorlage eines entsprechenden Nachweises binnen drei Tagen verlangen.
12.3. Rücktritt durch ATK-TaunusKran GmbH
ATK-TaunusKran GmbH kann von einem Vertrag zurücktreten, wenn die Erbringung der vertraglichen Leistung aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Lieferprobleme oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht möglich ist.
In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und erhält eine vollständige Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, es sei denn, der Kunde hat auf eine Ersatzleistung verzichtet.
12.4. Unzumutbarkeit der Leistungserbringung
Sollte der Kunde nach Vertragsabschluss eine Änderung oder Anpassung der vereinbarten Leistung verlangen (z.B. in Bezug auf den Einsatz von Personal oder die Dauer der Miete), die von ATK-TaunusKran GmbH als unzumutbar angesehen wird, ist ATK-TaunusKran GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall hat der Kunde die bereits erbrachten Leistungen sowie etwaige entstandene Kosten zu tragen.
13. Gefahrübergang und Verwendungsrisiko
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Bereitstellung des Mietgegenstands auf den Kunden über.
ATK-TaunusKran GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unzulässige Modifikationen oder den Einsatz der Geräte außerhalb der vertraglich festgelegten Nutzung entstehen.
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Geräte ausschließlich in einer sicheren und geeigneten Umgebung betrieben werden, die den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht.
Bei Vermietung mit Personal übernimmt der Kunde das Risiko für die Verwendung der Geräte auf der Baustelle, es sei denn, der Schaden resultiert aus einem Fehler oder einer Fahrlässigkeit des bereitgestellten Personals von ATK-TaunusKran GmbH. Eine darüberhinausgehende Haftung für das Personal ist ausgeschlossen.
14. Technische Angaben des Bestellers
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bestellung bzw. Mietanfrage vollständige und korrekte technische Angaben zu den zu vermietenden oder zu kaufenden Geräten zu machen.
Dies umfasst insbesondere Angaben zu den geplanten Einsatzbedingungen, dem Einsatzort, etwaigen besonderen Anforderungen und dem vorgesehenen Verwendungszweck.
Insbesondere:
- Angaben zu Maßen, Gewichten, Glasformaten usw.,
- Standortbedingungen (Zugänglichkeit, Bodenverhältnisse, Tragfähigkeit),
- Hebehöhen, Arbeitsradien, Kranaufstellung, mögliche Hindernisse,
- Witterungs- und Umweltbedingungen,
- Erforderliche Energie- oder Druckluftanschlüsse,
- Arbeitszeiten, Genehmigungslagen und sonstige behördliche Auflagen.
ATK-TaunusKran GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter technischer Angaben des Kunden entstehen.
Sollte der Kunde nach Vertragsabschluss feststellen, dass sich die Einsatzbedingungen oder Anforderungen ändern, ist ATK-TaunusKran GmbH unverzüglich zu informieren, damit eine mögliche Anpassung der Geräte oder Leistungen geprüft werden kann.
Die Verantwortung für die Richtigkeit der vom Kunden gemachten technischen Angaben liegt vollständig beim Kunden.
ATK-TaunusKran GmbH haftet nicht für Schäden oder Leistungsstörungen, die auf unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
15. Absoluter Kundenschutz*
Zwischen den Vertragsparteien gilt absoluter Kundenschutz als vereinbart. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle durch der ATK-TaunusKran GmbH bekannt gewordenen Kontakte – insbesondere Kunden, Kandidaten, Projektanbieter, Dienstleister oder sonstige Geschäftspartner – ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ATK-TaunusKran GmbH weder direkt noch indirekt zu kontaktieren, abzuwerben oder Geschäftsbeziehungen aufzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich durch die ATK-TaunusKran GmbH genehmigt wurde.
Der absolute Kundenschutz gilt während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, unabhängig vom Grund der Beendigung.
Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe von bis zu 10.000 € je Einzelfall. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Im Streitfall kann die Höhe der Vertragsstrafe durch ein zuständiges Gericht überprüft und der Schwere des Verstoßes angepasst werden.
Der Nachweis des Verstoßes obliegt der ATK-TaunusKran GmbH. Eine Zuwiderhandlung liegt auch dann vor, wenn der Kontakt über Mittelsmänner oder verbundene Unternehmen erfolgt.
16. Änderungen der AGB
ATK-TaunusKran GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert.
17. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die ATK-TaunusKran GmbH verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Vertragspartner sind verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Pflichten auch gegenüber etwaigen Subunternehmern sicherzustellen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung auf unserer Website unter
https://www.taunuskran.de/datenschutzerklärung entnommen werden.
18. Schlussbestimmungen
Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge mit ATK-TaunusKran und gelten mit Vertragsschluss als anerkannt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann ist – der Sitz der ATK-TaunusKran GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort ist der Sitz der ATK-TaunusKran GmbH.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2025